Allgemeine
Geschäftsbedingungen der L.A. Galerie – Lothar
Albrecht, Frankfurt
1 . Geltungsbereich
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind für den gesamten
Geschäftsverkehr der Galerie verbindlich. Entgegenstehende
Einkaufsbedingungen gelten nicht. Der Käufer
bestätigt durch seine Unterschrift, von den Bedingungen
Kenntnis genommen zu haben.
2. Kaufpreise
Die Kaufpreise
sind in Euro angegeben, soweit nicht ausdrücklich eine andere
Währung vereinbart wurde. Sie enthalten die jeweils geltende
Umsatzsteuer. Für Kunstwerke des 20. Jahrhunderts leistet die
Galerie zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG)
sowie der Künstlersozialversicherung eine Abgabe, die
ebenfalls im Kaufpreis enthalten ist.
3.
Umsatzsteuererstattung
3.1 Drittstaaten
außerhalb der EU: Nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften sind Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten
außerhalb des EU-Binnenmarktes von der Umsatzsteuer befreit.
Nimmt ein Käufer den Kaufgegenstand selbst in das Ausland mit,
so hat er Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten, die
ihm erstattet wird, sobald er den Ausfuhr- /Abnehmernachweis der
Galerie vorlegt.
3.2 EU-Binnenmarkt: Ist der
Käufer ein
Unternehmer im
umsatzsteuerrechtlichen Sinne, der berechtigterweise seine vom
Ansässigkeitsstaat in der EU erteilte USt-ID-Nummer verwendet,
bleibt die Lieferung umsatzsteuerfrei, soweit beim Käufer in
seinem Staat die Lieferung unter die Erwerbsbesteuerung fällt.
Der Käufer hat jedoch Sicherheit in Höhe der
Umsatzsteuer zu leisten, die ihm erstattet wird, sobald die
USt-ID-Nummer richtig bei der Galerie eingeht. Stellt sich
nachträglich die USt-ID-Nummer als falsch heraus, so ist die
Galerie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4.
Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist
sofort oder mit Rechnungsstellung ohne Abzüge
fällig. Bei unbaren Zahlungen (Scheck,
Banküberweisung, etc.) trägt der Käufer die
Kosten der Scheck- etc. -Einlösung.
5. Herausgabe und
Eigentumsvorbehalt
5.1 Der
Käufer kann die Übergabe des Kaufgegenstandes nur
gegen vollständige Bezahlung des Kaufpreises verlangen.
5.2 Die
Übertragung des Eigentums am verkauften Gegenstand erfolgt
unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung
des Kaufpreises. Die Galerie ist zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in
Verzug kommt. Sofern der Kaufgegenstand dem Käufer entgegen
der in Ziffer 5.1 vorgesehenen Regelung bereits vor
vollständiger Zahlung des Kaufpreises übergeben
wird, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand bis zum
Eigentumsübergang sorgfältig und pfleglich zu
behandeln und vor Beschädigungen oder Abhandenkommen zu
schützen.
6. Aufrechnung und
Zurückbehaltung
Der
Käufer kann gegenüber der Galerie nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen.
7. Verzug
7.1
Schuldnerverzug: Kommt der Käufer mit der Zahlung des
Kaufpreises oder einer Kaufpreisrate in Verzug, ist die Galerie
berechtigt und auf Verlangen des Künstlers verpflichtet, dem
Künstler Namen und Adresse des Käufers zu nennen. Im
Falle des Verzugs des Käufers mit der Kaufpreiszahlung
beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr
fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bzw. acht
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sofern der
Käufer den Kauf in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigte.
Die Galerie kann einen weitergehenden Schaden geltend machen. Die
Galerie ist mit Verzugseintritt berechtigt, sämtliche noch
ausstehenden Raten sofort fällig zu stellen.
7.2
Annahmeverzug: Der Käufer kommt in Verzug, wenn er den
Kaufgegenstand innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist oder
innerhalb von 30 Tagen nach einem Leistungsangebot der Galerie nicht
abholt. Nach Eintritt des Verzuges ist die Galerie berechtigt, den
Kaufgegenstand auf Gefahr und Kosten des Käufers zu versichern
und zu lagern (§ 304 BGB).
7.3 Nachfrist:
Kommt der Käufer in Schuldner- oder Annahmeverzug, ist die
Galerie berechtigt, vom Kaufvertrag unter angemessener Nachfristsetzung
zurückzutreten. In diesem Fall kann die Galerie neben den
gesetzlichen Rechten ihren Schadensersatz auch in der Weise berechnen,
dass der Käufer bei einem erneuten Verkauf der Kaufsache den
Mindererlös auszugleichen hat. Auf einen etwaigen
Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.
8. Versendung des
Kaufgegenstandes
Eine Versendung
des Kaufgegenstandes erfolgt nur auf schriftliche Anweisung des
Käufers. Die Gefahr der Beschädigung oder des
Verlustes des Kaufgegenstandes während der Versendung
trägt der Käufer, sofern er beabsichtigt, den
Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden.
Beträgt der Wert des Kaufgegenstandes mehr als 150 €,
so versichert die Galerie die Sendung auf Kosten des Käufers.
Die Galerie kann nach eigenem sorgfältigem Ermessen Versandart
und Versandmittel bestimmen und übernimmt keine Verpflichtung
zum schnellsten oder billigsten Versand.
9.
Rücksendungen
Rücksendungen
an die Galerie erfolgen auf Kosten und Gefahren des Absenders. Bei
Rücksendung des Kaufgegenstandes zum Zwecke der
Nacherfüllung trägt die Galerie die Kosten der
Rücksendung (§ 439 Abs. 2 BGB), es sei denn, es
handelt sich um den Kauf eines nicht neu hergestellten Werks und der
Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu
verwenden. Unberechtigte Rücksendungen werden nicht
angenommen. Für die darauf folgende Rücksendung
trägt der Absender Kosten und Gefahr.
10. Haftung
10.1 Angaben zum
Kunstgegenstand: Werkbeschreibungen in Katalogen, Prospekten etc.
beinhalten keine Garantie der Galerie für die Beschaffenheit
des Kaufgegenstandes. Sofern der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware
im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit zu verwenden und es sich bei dem Kaufgegenstand
nicht um ein neu hergestelltes Werk handelt, übernimmt die
Galerie keine Haftung für die Vollständigkeit und
Richtigkeit der in den Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben
zum Kunstgegenstand, soweit der Galerie die Unrichtigkeit oder
Unvollständigkeit nicht bekannt sein musste.
10.2
Kommissionsgeschäft: Verkauft die Galerie die Ware als
Kommissionär, so sind
Mängelgewährleistungsansprüche
ausgeschlossen, sofern der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im
Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit zu verwenden und es sich bei dem Kaufgegenstand
nicht um ein neu hergestelltes Werk handelt. Dies gilt auch
für Fälschungen, soweit der Galerie die mangelnde
Echtheit des Werks nicht hätte bekannt sein müssen.
Der Käufer hat vor dem Verkauf die Gelegenheit, sich
persönlich und gegebenenfalls durch sachkundige Hilfe vom
vertragsgemäßen Zustand und der Echtheit des
Kaufgegenstandes zu überzeugen. Liegt ein
Gewährleistungsfall vor, für den die Galerie gem. der
vorstehenden Bestimmung nicht haftet, so tritt die Galerie ihre
gegebenenfalls gegen den Kommittenten bestehenden Ansprüche an
den Käufer ab. Die Galerie kann aber in diesen Fällen
nach ihrer Wahl den Kaufgegenstand auch zurücknehmen und den
Kaufpreis erstatten.
10.3 Haftung:
Für sämtliche Schäden, die von der Galerie
oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt werden, haftet die Galerie unbegrenzt.
Für Schäden aus der Verletzung des Körpers,
Lebens oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung der Galerie, deren
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
haftet die Galerie unabhängig vom Verschuldensgrad ebenfalls
unbegrenzt. Die Galerie haftet für Schäden, die von
der Galerie, ihren gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen aufgrund von leichter
Fahrlässigkeit herbeigeführt werden, nur, wenn die
Galerie, ihre Organe oder ihre Erfüllungsgehilfen eine
vertragswesentliche Pflicht (Verpflichtungen, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst möglich machen und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut
und vertrauen darf) verletzen. In diesem Fall ist die Haftung der
Galerie auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden
beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung der Galerie
ausgeschlossen.
10.4
Gewährleistung: Ist das gelieferte Werk mangelhaft, kann der
Käufer Schadensersatz wegen des Mangels nur nach zwei
fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen und nach
Maßgabe der Haftungsbeschränkung in Ziffer
10.5 dieser
Geschäftsbedingungen geltend machen. Beabsichtigt der Kunde,
die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden,
kann er zunächst nur Nacherfüllung verlangen, erst
nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen kann der
Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern
sowie Schadensersatz nach Maßgabe der
Haftungsbeschränkung in Ziffer 10.3 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verlangen.
10.6
Verjährung: Schadensersatzansprüche, die auf der
Mangelhaftigkeit des Werkes beruhen, verjähren
spätestens ein Jahr nach dem gesetzlichen Beginn der
Verjährungsfrist, soweit die Ansprüche nicht auf
Vorsatz der Galerie beruhen. Beabsichtigt der Käufer, den
Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden,
verjähren Schadensersatzansprüche wegen
Mängeln des gelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz der
Galerie beruhen, sechs Monate nach dem gesetzlichen Beginn der
Verjährungsfrist, wenn es sich um ein nicht neu hergestelltes
Kunstwerk handelt. Sonstige Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit
des gelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen,
verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn, sofern es sich um ein nicht neu
hergestelltes Kunstwerk handelt. Beabsichtigt der Käufer, den
Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden,
verjähren diese Ansprüche, soweit sie nicht auf
Vorsatz der Galerie beruhen, innerhalb von sechs Monaten ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn es sich um ein nicht neu
hergestelltes Kunstwerk handelt, und innerhalb eines Jahres ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich bei dem
Kaufgegenstand um ein neu hergestelltes Kunstwerk handelt. Der
Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bezieht sich nicht auf
Fälle des § 309 Nr. 7 BGB (Verletzungen von Leben,
Körper, Gesundheit und Haftung für grobes
Verschulden).
11. Anwendbares
Recht
Für die
Rechtsbeziehungen zwischen der Galerie und dem Käufer gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Regelungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen
Warenkauf („CISG“) finden keine Anwendung.
12.
Schlussbestimmungen
12.1
Für die Auslegung dieser Geschäftsbedingungen ist die
deutsche Fassung maßgebend.
12.2
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der
Galerie. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser
Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Lothar
Albrecht
C. Oriamendi 10
E-20150 Villabona
Spain
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